Titelbild Behindertenpass

 

Epilepsiekranke Personen können auch einen Behindertenpass beantragen.

Ein Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis mit den persönlichen Daten des Inhabers/ der Inhaberin und dem Grad der Behinderung. Dieser wird durch Sachverständige des Bundessozialamtes festgestellt. Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% die in Österreich ihren Wohnort haben oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Der Grad der Behinderung richtet sich nach der Art und Häufigkeit der epileptischen Anfälle.

Der Behindertenpass ist nicht gleichzusetzen mit dem Bescheid betreffend der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetztes mit dem zum Beispiel ein erweiterter Kündigungsschutz verbunden ist. Personen die nach diesem Gesetz eingestellt werden, haben eine Zusatzeintragung im Behindertenpass.

Mit dem Behindertenpass sind auch Vorteile verbunden wie z.B.

  • Preisnachlass bei Freizeit-und Kultureinrichtungen
  • Fahrpreisermäßigungen bei der ÖBB (ab 70% Behinderung) und dem Verkehrsverbund (je nach Bundesland) mit der Vorteilscard Spezial (Behinderte)
  • Pauschalierter Steuerfreibetrag ab 25% Behinderung

Bei der Arbeitssuche können sich unter Umständen Nachteile ergeben, da viele Arbeitger:innen nicht ausreichend informiert sind über die Leistungen und Förderungen des Behindertenausweises. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter:  www.bundessozialamt.gv.at.

 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserer Broschüre "Behindertenpass bei Epilepsie". Sie können diese einfach und kostenlos unter: institut-fuer-epilepsie.at bestellen!