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Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Januar 2006 und der Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung 2008 wurde der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen, dass sich Menschen mit Behinderung gegen Barrieren erfolgreich wehren können.
Dennoch bestehen weiterhin viele Unklarheiten: Wen betreffen die Gesetze überhaupt? Was passiert, wenn sie nicht eingehalten werden? Welche Möglichkeiten habe ich, mein Recht einzufordern?
Auf diese und andere Fragen soll in diesem Tagesmodul eingegangen werden.
Inhalte:
Grundsätze des Behindertengleichstellungsrechtes
Inhalte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Umsetzungsmöglichekeiten des Behindertengleichstellungsgesetzes
und der UN-Konvertion in die Realität
Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft mit der Umsetzung
(aus Interventionen, Schlcihtungsverfahren und einigen Gerichtsurteilen)
Es werden konkrete Fallbeispiele aus der Praxis gebracht und in Kleingruppen bearbeitet
Referent: Dr. Erwin Buchinger, Bundes-Behindertenanwalt
Ort: Bildungshaus St. Hippolyt, Eybnerstraße 5, 3100 St. Pölten
Kosten: € 42,-
Mehr Informationen und Anmeldung:
Mag.a Eva-Maria Speta
Tel.: 02742 311 337118
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Anmeldeschluss Mi. 23.04.2014