Während es für gesetzliche Versicherungen (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung) für Menschen mit Epilepsie keine Unterschiede gibt, ist beim Abschluss privater Versicherungen einiges zu beachten.

 

Eine bei Vertragsabschluss bereits bekannt Epilepsie sollte auf keinen Fall verschwiegen werden, da dies mit einem Verlust des Versicherungsschutzes einhergehen kann. Zu einem späteren Zeitpunkt aufgetretene Krankheiten (z.B. eine Epilepsie) müssen hingegen nicht mehr bekannt gegeben werden.

 

Obwohl es dem Gleichstellungsgesetz widderspricht, gelten Menschen mit Epilepsie in Österreich als nicht versicherbar. In Einzelfällen können bei unterschiedlichen Versicherungsträgern immer wieder private personenbezogene Versicherungen abgeschlossen werden, zum Teil ist die Prämien erhöht und oft sind Unfälle aufgrund epileptischer Anfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die Kriterien welche Versicherung, warum versichert oder nicht versichert sind  unklar.
Lebensversicherungen sind sowieso nicht abzuschließen, womit der Abschluss eines Kreditvertrages erschwert sein kann.

 

Viele Betroffene glauben, dass sie das Versicherungsproblem lösen in dem sie die Epilepsie verschweigen. Damit verlieren sie im Falle des Falles aber den Versicherungsschutz und haben die Versicherungsprämie umsonst bezahlt.
Derzeit hat sich eine Versicherungsgesellschaft entschlossen Menschen mit Epilepsie zu versichern. Ob sich im Laufe der Zeit noch andere Versicherungen finden ist abzuwarten. Aktuelle Informationen zum aktuellen Stand erhalten sie unter 0664 1617815
Da Menschen mit Epilepsie beim Auftreten anfallsassoziierter Schäden nicht vorsätzlich handeln (im Anfall wird „nicht willentlich“ gehandelt) ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung rein aus Krankheitsgründen nicht notwendig.

 

Private Krankenversicherungen lehnen Menschen mit einem Anfallsleiden leider oft ab bzw. verlangen zusätzliche "Risikoprämien". Schließlich soll erwähnt werden, dass Kfz-Haftpflichtversicherungen im Schadensfall für alle Kosten aufkommen. Vorausgesetzt wird natürlich eine nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen geltende Fahrerlaubnis!.